Veranstaltungsbewilligung

Die über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung des öffentlichen Grundes bedarf einer Bewilligung.

Bewilligungspflichtig sind:

  • Umzüge und Demonstrationen
  • Versammlungen auf öffentlichem Grund
  • Veranstaltungen auf öffentlichem Grund
  • Sammlungen aller Art (auch von Haus zu Haus)


Wichtig
Gesuche für Veranstaltungen auf öffentlichem Grund sind mit den erforderlichen Beilagen frühzeitig (mind. 3 - 4 Wochen) einzureichen.

Gesuchsformular