Handlungsfähigkeitszeugnis
Dieses Zeugnis wird oft für den Abschluss eines wichtigen Vertrages (Geschäftseröffnung, Kauf oder Verkauf einer Liegenschaft, etc.) oder im Verkehr mit Banken und Behörden verlangt. Das Handlungsfähigkeitszeugnis bestätigt, dass eine Person mündig und urteilsfähig ist.
Bei schriftlicher Bestellung benützen Sie bitte den Online-Dienst.
Preis
Name |
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Name | Kontakt | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 044 744 35 66 | Kontaktformular |
Name | Kontakt | Kontakt |
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Sicherheits- und Gesundheitsabteilung | 044 744 35 35 | Kontaktformular |