Alters- und Hinterlassenenversicherung
Die AHV ist eine allgemeine Volksversicherung und berechtigt zum Bezug einer Altersrente. Das ordentliche Rentenalter liegt für Männer bei 65 und für die Frauen bei 64 Jahren. Die Rentenauszahlung kann jedoch auch zwei Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter vorbezogen oder längstens fünf Jahre aufgeschoben werden.
Auf der Seite der SVA Zürich finden Sie alle wichtigen Informationen zur AHV-Reform 2024.
Bei der AHV-Zweigstelle erhalten Sie weitere Informationen und entsprechende Formulare zur Beantragung der AHV-Rente.
Name | Kontakt | Kontakt |
---|---|---|
Dienste Sozialversicherungen | 044 744 14 68 | Kontaktformular |
Name | Kontakt | Kontakt |
---|---|---|
Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV | 044 744 14 68 | Kontaktformular |
Name | Kontakt | Kontakt |
---|---|---|
Sozialabteilung | 044 744 36 50 | Kontaktformular |