Polizeistunden Bewilligung

Die ordentliche Schliessungszeit in Gastwirtschaften um 24.00 Uhr richtet sich nach dem kantonalen Gesetz.

Die Vorsteherin bzw. der Vorsteher des Ressorts Sicherheit und Gesundheit kann für öffentliche Veranstaltungen oder für spezielle Anlässe die Schliessungszeit für die ganze Stadt oder für einzelne Betriebe vorübergehend aufschieben oder aufheben.

Dies muss durch die Stadtpolizei bewilligt werden; auf eine Verlängerung besteht kein Anspruch. Einzelne Gastronomiebetriebe haben eine Bewilligung für eine dauernde Aufschiebung der Schliessungszeit. Dies bedarf der Zustimmung des Stadtrates.

 
Gebühr für Verlängerung  
1 Tag Fr. 100.00
2 Tage Fr. 200.00
3 Tage Fr. 300.00
4 Tage Fr. 400.00
5-7 Tage Fr. 500.00