LotterieEintägige Lotterien und Tombolas bis zu einer Plansumme von Fr. 20'000.00 sind bewilligungsfrei. Eine Tombolabewilligung wird nur für ein Glücksspiel oder eine Verlosung anlässlich eines Unterhaltungsanlasses oder einer Ausstellung erteilt. Bevor die Bewilligung erteilt ist, dürfen keine öffentlichen Vorbereitungshandlungen, namentlich keine Ankündigungen erfolgen. Nähere Auskünfte bei: Direktion für Soziales und Sicherheit Gewerbebewilligungen Neumühlequai 8, 8090 Zürich Tel. 043 259 21 13 LINK: |
