Todesfall Beurkundung

Der Tod aller Personen, die im Bezirk Dietikon und in der Gemeinde Bergdietikon AG verstorben sind, muss innerhalb von zwei Tagen dem Zivilstandsamt Dietikon angezeigt werden. Es beurkundet den Tod und kann gestützt darauf Auszüge (Todesscheine) abgeben.

Wenn der Tod in einem Spital oder Heim eingetreten ist, wird die Anzeige durch die Verwaltung gemacht. Andernfalls ist sofort mit einem Arzt Kontakt aufzunehmen, damit dieser vor Ort den Tod feststellt und die ärztliche Todesbescheinigung ausstellen kann. Diese ist innerhalb von zwei Tagen dem Zivilstandsamt Dietikon zuzustellen. In erster Linie sind die Witwe oder der Witwer, die überlebende Partnerin oder der überlebende Partner zur Anzeige verpflichtet, andernfalls die nächsten Verwandten oder im gleichen Haushalt lebenden Personen sowie jede Person, die beim Tod zugegen war.

Für die Ausstellung eines allenfalls später benötigten Erbscheins zur Regelung des Nachlasses wenden Sie sich an das zuständige Bezirksgericht am letzten Wohnort der verstorbenen Person.