Aufenthaltsausweis

Einen Aufenthaltsausweis benötigen Sie, wenn Sie sich in einer anderen Gemeinde zum Aufenthalt anmelden und den Wohnsitz in Dietikon beibehalten. Der Aufenthaltsausweis bestätigt, dass Sie weiterhin Ihre Niederlassung in Dietikon begründen. Dieser Ausweis ist ein Jahr gültig. Nach Ablauf kann er erneuert werden.

Sie können den Aufenthaltsausweis direkt am Schalter beziehen oder online bestellen. Bei schriftlicher Bestellung benützen Sie bitte den Online-Dienst.

Preis

30.00 (+ Fr. 1.20 Zustellgebühr)