Gefahrenkarte

Information der Grundeigentümer - Januar 2024

Die Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen werden Anfang Januar 2024 schriftlich informiert, wenn ihre Parzelle(n) gemäss der aktualisierten Gefahrenkarte durch Naturgefahren gefährdet sind. Die Naturgefahrenkarte wie auch der Technische Bericht sind auf der Webseite http://maps.zh.ch/naturgefahren digital verfügbar und können eingesehen werden. In dieser Karte kann links vom Kartenbereich nach der eigenen Adresse oder Kastasternummer der gewünschten Parzelle gesucht werden. Aus der digitalen Naturgefahrenkarte ist die Ausdehnung der Gefahrenbereiche ersichtlich.

Weitere Informationen zur Gefahrenkarte, zu Naturgefahrenprozessen und zu Vorsorge­massnahmen finden Sie im Internet unter folgenden Adressen:

Die Erläuterungen zur Gefahreneinteilung sowie die Bedeutung der Gefahrenstufen, die planungs- und baurechtlichen Konsequenzen sowie mögliche Vorkehrungsmassnahmen können Sie dem Schreiben an die Eigentümer entnehmen. Die planungs- und baurechtlichen Konsequenzen gelten auch für nur teilweise betroffene Parzellen, selbst wenn keine Gebäude betroffen sind.

Weitere Informationen zum Ablauf und den Verantwortlichkeiten von der Planung bis zur Umsetzung von Gebäudeschutzmassnahmen finden Sie auf der Seite des Kanton im Leitfaden Gebäudeschutz Hochwasser

Massnahmen

Die Stadt und der Kanton sind bestrebt, Massnahmen zur Reduktion des Risikos anzugehen. Die Eigentümer betroffener Parzellen haben die Möglichkeit, mit einfachen Objektschutz­massnahmen und einer geeigneten Nutzung der betroffenen Liegenschaft zur Verminderung des Risikos beizutragen. Zusammen mit der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich (naturgefahren@gvz.ch) unterstützt das Stadtplanungsamt Dietikon (044 744 36 93) Sie gerne bei Abklärungen oder der Planung von Massnahmen zur Prävention vor Naturgefahren.

Gesetzliche Grundlagen von Gefahrenkarten

Naturgefahren gefährden auch im Kanton Zürich Menschen, Gebäude und Infrastrukturanlagen wie z.B. Strassen und Bahnen. Jedes Jahr kommt es zu Schadenereignissen durch Hochwasser und Massenbewegungen (Rutschungen, Hangmuren, Steinschläge).

Mit den Bundesgesetzen über den Wasserbau (WBG) und den Wald (WaG) werden die Kantone verpflichtet, Gefahrenkarten zu erstellen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Die Gefahrenkartierung Naturgefahren des Kantons Zürich zeigt auf, wo Naturgefahren wie Hochwasser und Massenbewegungen (Rutschungen) auftreten können und mit welcher Intensität und Häufigkeit gerechnet werden muss. Die Gemeinden sind verpflichtet, die Gefahrenbereiche bei planungsrechtlichen Festlegungen sowie bei baurechtlichen Verfahren zu berücksichtigen.

Gefahrenkarte Dietikon

Für die Gemeinden im Limmattal besteht seit 2008 eine Naturgefahrenkarte. Damit Gefahrenkarten Teil einer einheitlichen und aktuellen Planungsgrundlage für den Kanton, die Gemeinden und die betroffenen Grundeigentümer sind, müssen sie von Zeit zu Zeit überprüft und revidiert werden. Im Jahr 2013 wurde die Gefahrenkarte der Stadt Dietikon letztmals revidiert. Seither wurden verschiedene Projekte zum Schutz vor Hochwasser realisiert sowie diverse neue Grundlagen (z. B. Vermessungen, Terrainmodelle, etc.) vorgelegt. Aus diesen Gründen wurde die Gefahrenkarte seitens Kanton revidiert. Mit Verfügung vom 3. Februar 2023 hat die Baudirektion des Kantons Zürich die neue Gefahrenkarte der Stadt Dietikon erlassen.