Pflegefamilien

Für die Betreuung eines Kindes in einer Pflegefamilie ist eine Bewilligung der KESB nötig, wenn das Kind für mehr als einen Monat entgeltlich oder mehr als drei Monate unentgeltlich aufgenommen wird. Die KESB prüft, ob das Kindswohl sichergestellt ist.

Die Bewilligung kann erteilt werden, wenn die Pflegeeltern und ihre Hausgenossen nach Persönlichkeit, Gesundheit und erzieherischer Eignung sowie nach den Wohnverhältnissen für gute Pflege, Erziehung und Ausbildung des Kindes Gewähr bieten und das Wohl anderer in der Pflegefamilie lebender Kinder nicht gefährdet wird. So oft als möglich, mindestens aber einmal jährlich, wird die Familie durch eine Fachperson der Aufsichtsbehörde (Amt für Jugend und Berufsberatung) besucht.

Pflegefamilien, die regelmässig Kinder im Rahmen von Kriseninterventionen aufnehmen wollen (entgeltlich oder unentgeltlich), benötigen unabhängig von der Dauer der Betreuung sowohl eine Grundbewilligung wie auch eine Bewilligung für jedes aufzunehmende Kind.

Anlaufstelle für interessierte Pflegefamilien

Das kjz Dietikon informiert (zukünftige) Pflegefamilien über Aufgaben, Rechte und Pflichten. Diese Angebote stehen allen Personen zur Verfügung, die Interesse haben, Kinder in Wochen- oder Dauerpflege aufzunehmen. Die notwendigen Formulare und Merkblätter sind auf der Homepage des kantonalen Amtes für Jugend und Berufsberatung (AJB) zu finden.

kjz Dietikon (Kinder- und Jugendhilfezentrum)
Badenerstrasse 5+9
8953 Dietikon
Telefon 043 259 93 00