Namenserklärung / Erklärung zum Geschlecht

Namenserklärung

Das Zivilstandsamt ist zuständig für die Entgegennahme der Namenserklärung. Mit der Erklärung kann der ledige Name wieder angenommen werden, unabhängig, ob Sie schon länger geschieden oder verwitwet sind. Auch verheiratete Personen, welche vor dem 1. Januar 2013 geheiratet haben, können ihren ledigen Namen wieder annehmen.

Für die Vereinbarung eines Termins oder Besprechung weiterer Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Für alle anderen Arten von Namensänderungen ist die kantonale Aufsichtsbehörde des Zivilstandsamtes Ihres Wohnortes zuständig. Personen mit Wohnsitz im Kanton Zürich können ihr Gesuch um Namensänderung beim Gemeindeamt des Kantons Zürich einreichen.

 

Erklärung zum Geschlecht und Vornamen

Menschen mit Transidentität oder einer Variante der Geschlechtsentwicklung können ab dem 1. Januar 2022 ihr Geschlecht und ihren Vornamen im Personenstandsregister rasch und unbürokratisch ändern.

Die Erklärung kann von jeder Person abgegeben werden, die innerlich fest davon überzeugt ist, nicht dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht zuzugehören.

Falls Sie eine Änderung des Geschlechtseintrags wünschen, können Sie beim Zivilstandsamt Dietikon telefonisch einen Termin vereinbaren. Die Kosten belaufen sich auf Fr. 75.00 (zuzüglich weitere individuelle Gebühren).

Kontakt

Zivilstandsamt
Bremgartnerstrasse 22
8953 Dietikon
Tel. 044 744 35 88
Fax 044 744 36 29
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