Leuchtmittel (Entladungslampen, LED)

Leuchmittel (Leuchtstofflampen, Leuchtstoffröhren, Neonröhren, Fluoreszenzlampen, Energiesparlampen, Quecksilber-/Natriumdampflampen, LED-Lampen) zählen zum Sonderabfall, welcher aufgrund seiner chemischen Eigenschaften eine Gefahr für die Umwelt darstellt und deshalb besonders behandelt werden muss.

Entladungslampen werden durch den Handel gesammelt. Der Handel ist zur Entgegennahme verpflichtet. Unabhängig von einem Neukauf können sie an den entsprechenden Verkaufsstellen oder einer zertifizierten  SENS-Rücknahmestelle kostenlos zurückgegeben werden.

Wichtig

  • Leuchtmittel gehören nicht in die Glassammlung
  • Normale Glühbirnen, Halogenlampen können dem Kehricht beigefügt werden
  • Sicherungen sind keine Leuchtmittel!

Gebühren

Gebührenfrei

Produkte

Leuchtstofflampen; Leuchtstoffröhren; Neonröhren; Fluoreszenzlampen; Energiesparlampen; Quecksilber-/Natriumdampflampen; LED-Lampen etc.
Batterien-Lampen-Symbol